ViDA: EU plant umfassende Umsatzsteuer-Reform mit Auswirkung auf tägliche Geschäftsprozesse

Im Rahmen der Initative ViDA (Value Added Tax in the Digital Age) bewirkt die EU mehrere
Gesetzesänderungen in den kommenden Jahren. Beispielsweise kommen im Bereich
Rechnungsausstellung wesentliche Neuerungen, die auch kleine Unternehmen betreffen und eine
software-unterstützte Fakturierung notwendig machen.

Ab dem 1. Juli 2030 wird es für grenzüberschreitende B2B- und B2G-Geschäfte innerhalb der EU verpflichtend sein, elektronische, strukturierte Rechnungen zu verwenden – eine bloße PDF-Rechnung per E-Mail ist dann nicht mehr ausreichend. Ziel ist die Vereinheitlichung der Rechnungslegung, die Eindämmung von Mehrwertsteuerbetrug und eine effizientere Abwicklung grenzüberschreitender Transaktionen.

Neu sind auch die Fristen: Rechnungen müssen künftig innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung oder Leistung ausgestellt werden. Gleichzeitig sind die Rechnungsdaten digital an die Steuerbehörden zu melden. Monats- oder Sammelrechnungen bleiben möglich.

Diese Änderungen betreffen nicht nur große Unternehmen. Auch kleine und mittlere Betriebe müssen sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten – insbesondere in Bezug auf die technische Umsetzung und die Wahl geeigneter Fakturierungs- bzw. Buchhaltungssysteme.

Unsere Empfehlung:

Bereiten Sie sich rechtzeitig vor. Die Implementierung eines modernen Fakturierungsprogramms wird mittelfristig unumgänglich sein. Wir unterstützen Sie auch zukünftig bei der Auswahl und Einführung geeigneter Lösungen – beispielsweise auch Fakturierungslösungen in unserem Kundenportal BMD.com. Im Kundenportal stellen wir eine direkte Schnittstelle in unser EDV-System zur Verfügung, um die digitale Zusammenarbeit zu optimieren.

Bei Fragen zu ViDA oder zur Digitalisierung Ihrer Rechnungsprozesse stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.