Unsere Newsletter haben wir hier archiviert, damit auch Sie jederzeit zugreifen können.
Energiekostenpauschale II für Kleinunternehmen bis 08.08.2024 beantragen
Ab sofort können Klein- und Kleinstunternehmen um Förderung zur Abdeckung der hohen Energiekosten des Jahres 2023 ansuchen. Die Antragsstellung ist bis 08.08.2024 um 12:00 Uhr möglich.
Die Energiekostenpauschale II ist vom Unternehmer selbst über das Unternehmensserviceportal (USP) zu beantragen.
Für die Beantragung benötigt man eine ID-Austria, eine Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP) und eine korrekte Klassifikation des Unternehmens gemäß seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt durch die Statistik Austria (ÖNACE-Code).
Bei dieser Pauschalabgeltung der erhöhten Energiekosten ist u.a. Folgendes zu beachten:
Förderfähige Unternehmen sind jene, die mehr als € 10.000 und weniger als € 400.000 Umsatz im Jahr 2023 erzielt haben und eine Betriebsstätte in Österreich haben (ausgenommen: öffentliche Unternehmen und die Sektoren Energie, Finanz, Immobilien, Landwirtschaft, freie Berufe und politische Parteien). Im Gegensatz zum vorherigen Modell sind auch Unternehmen förderfähig, die aufgrund Ihrer Tätigkeit in der Umsatzsteuer unecht steuerbefreit sind.
Förderhöhe: pauschal zwischen € 167,50 und € 2.268,00 abhängig von Branche und Jahresumsatz.
Für die Beantragung sind alle Voraussetzungen und Regelungen der Richtlinie „Energiekostenpauschale für Unternehmen“ einzuhalten. Die Richtlinie, alle Voraussetzungen sowie detaillierten und aktuellen Infos (FAQ) zur Energiekostenpauschale für Unternehmen finden Sie auf www.energiekostenpauschale.at.