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Energiekostenzuschuss

Sehr geehrte(r) Klient(in)!

Trotz fehlender Richtlinie für die Umsetzung und trotz ausstehender Genehmigung durch die EU-Kommission wurde uns mitgeteilt, dass sich Unternehmer ab Montag, 07.11. und bis spätestens Montag 28.11.2022 beim AWS unter
www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/awsenergiekostenzuschuss/
für den Energiekostenzuschuss voranmelden können/müssen. Für diese Voranmeldung sind nur wenige Daten notwendig (Unternehmensdaten, Mailadresse, vertretungsbefugte Personen).

Erst nach Ablauf der Voranmeldungsfrist erhalten Sie einen Link für den tatsächlichen Förderantrag. Mit diesem Link erhalten Sie ein Zeitfenster von einer Woche, um dann den tatsächlichen Förderantrag einzubringen – Antragstellung 29.11. bis 15.2.2023.

Auf der Homepage des AWS finden Sie auch zusätzliche Informationen zum Energiekostenzuschuss. Diese sollen Ihnen die Entscheidung, ob ein Antrag sinnvoll ist, erleichtern. Bitte beachten Sie vor allem, dass ein Antrag nur dann möglich ist, wenn der Zuschuss zumindest € 2.000,- beträgt. Für den Fall, dass die Mindestzuschusshöhe nicht erreicht wird, soll es noch eine Pauschalberechnungsvariante geben. Dieses Pauschalförderungsmodell ermöglicht Unternehmen, deren Energiekosten im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.9.2022 nicht mehr als 6.666,00 € ausmachen (und daher unter der Mindestgrenze von 2.000,00 € Zuschussbetrag fallen) einen Zuschuss zu beantragen. Hinweis: Es handelt sich dabei um eine ergänzende Maßnahme – eine Voranmeldung zum aws Energiekostenzuschuss ist daher für die betroffenen Unternehmen nicht erforderlich. Weitere Informationen konnten wir leider noch nicht erhalten.

Folgende Schritte sind nunmehr notwendig, um den Energiekostenzuschuss zu beantragen:
Bitte beantragen Sie möglichst rasch einen Zugang für Ihr Unternehmen beim AWS (so Sie nicht bereits über einen solchen Zugang verfügen).

Ab Montag, 07.11.2022 ist dann die Voranmeldung möglich, wobei hier das Prinzip First-Come, First-Serve gilt. Wer sich also zuerst anmeldet, bekommt ein früheres Zeitfenster für den tatsächlichen Antrag und - noch wichtiger - bekommt eher eine Förderung. Denn sobald die budgetierten Mittel erschöpft sind, werden keine weiteren Anträge mehr möglich sein (außer es erfolgt eine Aufstockung des Fördertopfs). Aus diesem Grund kann eine rasche Voranmeldung notwendig sein.

Ob Sie dann tatsächlich einen Antrag stellen, können Sie auch später innerhalb des Zeitfensters für die Beantragung entscheiden. Bis dann sollte auch klar sein, welche genauen Voraussetzungen für die Förderung vorliegen müssen.

Die Voranmeldung und die spätere Antragstellung muss vom Unternehmen selbst durchgeführt werden. Es ist uns leider nicht möglich, dies für Sie zu erledigen. Gerne stehen wir aber für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch die Veröffentlichungen der Wirtschaftskammer bzw. Ihrer Interessensvertretungen.

Mit besten Grüßen,

Das Team Bischof-Fuchs

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