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INVESTITIONSPRÄMIE | Dreimonatsfrist erst für Abrechnungen NACH 30.9.2021

Sehr geehrte Damen und Herren!

Um für die zeitgerecht beantragten unternehmerischen Neuinvestitionen auch tatsächlich eine COVID-19-Investitionsprämie (iHv 7 % oder 14 %) lukrieren zu können, ist zu beachten, dass die Inbetriebnahme und Bezahlung („Investitionsdurchführungszeitraum“) bis 28.2.2023 (bzw für Großinvestitionen über 20 Mio EUR bis 28.2.2025) erfolgt und die Abrechnung spätestens drei Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme UND Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen gemacht wird. Abrechnung also jeweils bezogen auf einzelnen Antrag/Zusage, durchzuführen elektronisch über den aws Fördermanager.

Im Zuge der letzten Änderungen der maßgeblichen Förderungsrichtlinie im Mai d. J.
wurde jedoch eine wichtige Ausnahme von der Dreimonatsfrist normiert, wonach für Abrechnungen, die der aws bis zum 30. September 2021 vorgelegt werden, keine Abrechnungsfrist zu beachten ist, sodass (nur) für die bis dahin abgerechneten Investitionen deren Inbetriebnahme und Bezahlung auch bereits länger als drei Monate zurückliegen darf.

Dazu folgende Beispiele für eine fristgerechte Abrechnung:
• Beispiel 1: Inbetriebnahme und Bezahlung der letzten Investition eines Förderantrages bereits am 10. Jänner 2021 erfolgt -> Abrechnung noch bis spätestens 30. September 2021 möglich (zumal Dreimonatsfrist bis dahin nicht anwendbar!)
• Beispiel 2: Inbetriebnahme und Bezahlung der letzten Investition eines Förderantrages am 10. Juli 2021 erfolgt -> Abrechnung bis spätestens 10. Oktober 2021 erforderlich (Dreimonatsfrist für Abrechnungen ab 1.10.2021 zu beachten!)

Es ist also zu beachten, dass für sämtliche Förderanträge bzw -zusagen, bei denen die letzte Investition bis 30. Juni 2021 in Betrieb genommen UND bezahlt wurde, die Abrechnung bis 30. September 2021 durchzuführen ist.

ACHTUNG: Wenn eine Abrechnung nicht fristgerecht durchgeführt wird, verlieren Sie als Förderwerber den Anspruch auf eine (bereits zugesagte) Investitionsprämie!

Bei einer Prämien- bzw Zuschusshöhe ab 12.000 EUR bedarf die Abrechnung zudem div. Bestätigungen durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter (neben Aktivierungsbestätigung auch Bestätigung des fristgerechten Investitionsbeginns und -abschlusses sowie der Betriebsnotwendigkeit).

Gerne unterstützten wir Sie bei einer effizienten und korrekten Abwicklung Ihrer Prämienprojekte und ersuchen Sie ggfs um zeitgerechte Kontaktaufnahme.

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