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Reverse Charge im EU-Raum

Die Maßnahme dient als Mittel zur Betrugsbekämpfung und Verhinderung von Vorsteuerbetrug. Auch in diversen anderen EU-Mitgliedsstaaten gibt es ähnliche Regelungen. In Österreich gilt dieses System aufgrund der Verordnung bei Lieferung von Anlagegold, Videospielkonsolen, Laptops und Tablets, bestimmten Metallen in Form von Rohstoffen und Halberzeugnissen, Gas und Elektrizität an Wiederverkäufer, sowie bei Übertragungen von Gas- und Elektrizitätszertifikaten. Seit längerem besteht das Reverse-Charge-System bereits etwa bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten, Gas und Elektrizität, Schrott oder bei Bauleistungen.

Deutschland
Die Regelungen in Deutschland sind weitestgehend mit jenen in Österreich vergleichbar. Darüber hinaus geht die Steuerschuld etwa auch bei Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, auf den Leistungsempfänger über.

Polen
Bei Lieferungen von Stahl, Benzin, Diesel, Mobiltelefonen, Tabletcomputern, Notebooks, unverarbeitetem Gold, Halbzeug aus Goldprodukten, Silber und Platin in Form von Rohmaterialien und Halbzeug, Industrieabfällen und Sekundärrohmaterialien kommt das Reverse-Charge-System zur Anwendung.

Ungarn
Hier gilt das Reverse-Charge-System seit 1.1.2015 bei Lieferungen von diversen Metallen.

Italien
Seit 1.1.2015 fallen unter die Reverse-Charge-Regelung: Dienstleistungen im Bereich der Reinigung, des Abbruches, der Installation von Anlagen und der Fertigstellung von Gebäuden; Verkauf von Treibhausgas-Emissionsquoten, von Grünzertifikaten in Bezug auf Gas und elektrische Energie, von Gas und Strom an Wiederverkäufer und von gebrauchten Holz-Transportpaletten.

Tschechien
Hier sind seit 1.4.2015 folgende Warengruppen betroffen: Getreide und Nutzpflanzen, Elektronik, Edelmetalle und sonstige Metalle und Halbfabrikate.

Hinweis: Das Reverse-Charge-System gilt für Umsätze, die innerhalb des jeweiligen Landes ausgeführt werden. Grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU (z.B. Lieferungen von Österreich nach Polen) sind – unter den einschlägigen Voraussetzungen – als innergemeinschaftliche Lieferungen zu behandeln. In beiden Fällen ist die Rechnung ohne Umsatzsteuer, jedoch mit entsprechenden Hinweisen auf Reverse-Charge/ innergemeinschaftliche. Lieferung auszustellen.

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