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Wirtschaftsgüter, die Einnahmen-Ausgaben-Rechner nicht sofort absetzen können

Der Kreis jener Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, die erst beim Verkauf des jeweiligen Wirtschaftsgutes steuerlich geltend gemacht machen können, wurde nun deutlich eingeschränkt.

Seit 1.4.2012 konnten Einnahmen-Ausgaben-Rechner Ausgaben für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, nicht schon beim Kauf, sondern erst beim Verkauf des jeweiligen Wirtschaftsgutes steuerlich geltend machen. Zu diesen Wirtschaftsgütern zählten bislang neben den Grundstücken etwa auch Bilder, Edelsteine, Kunstwerke und Antiquitäten mit einem Einzelanschaffungspreis von mehr als € 5.000 sowie Anlagegold und -silber. Der Kreis der betroffenen Wirtschaftsgüter wurde nun deutlich eingeschränkt.

Neuregelung ab Veranlagung 2014

Künftig sind von der Bestimmung nur mehr folgende Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens erfasst:

  1. Grundstücke sowie
  2. Gold, Silber, Platin und Palladium, wenn sie nicht der unmittelbaren Weiterverarbeitung dienen.
Die Neuregelung gilt bereits für die Veranlagung 2014. Für Wirtschaftsgüter, die nun nicht mehr unter die Einschränkung fallen (wie z.B. Antiquitäten) und die zwischen 31.3.2012 und 1.1.2014 angeschafft (bezahlt) und aufgrund der Vorgängerregelung nicht sofort abgesetzt sondern aktiviert wurden, hat dies zur Folge, dass diese Wirtschaftsgüter nun bei der Veranlagung 2014 steuermindernd als Ausgabe zu berücksichtigen sind. Die Aktivierung ist somit rückgängig zu machen. Dies bedeutet, dass Einnahmen-Ausgaben-Rechner im Veranlagungsjahr 2014 deshalb einen hohen Aufwandsposten in ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ausweisen müssen. Dies schmälert den Gewinn bzw. kann zu einem Verlust im betreffenden Jahr führen.

Verlust drei Jahre verrechenbar

Im Falle des Entstehens eines Verlustes ist darauf zu achten, dass dieser nur innerhalb der nächsten drei Jahre gegen steuerliche Gewinne verrechnet werden kann. Nach Ablauf der 3-Jahresfrist geht der vorgetragene und nicht verrechnete Verlust unwiderruflich verloren.

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