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Wirtschaftsgüter, die Einnahmen-Ausgaben-Rechner nicht sofort absetzen können
Der Kreis jener Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, die erst beim Verkauf des jeweiligen Wirtschaftsgutes steuerlich geltend gemacht machen können, wurde nun deutlich eingeschränkt.
Seit 1.4.2012 konnten Einnahmen-Ausgaben-Rechner Ausgaben für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, nicht schon beim Kauf, sondern erst beim Verkauf des jeweiligen Wirtschaftsgutes steuerlich geltend machen. Zu diesen Wirtschaftsgütern zählten bislang neben den Grundstücken etwa auch Bilder, Edelsteine, Kunstwerke und Antiquitäten mit einem Einzelanschaffungspreis von mehr als € 5.000 sowie Anlagegold und -silber. Der Kreis der betroffenen Wirtschaftsgüter wurde nun deutlich eingeschränkt.
Neuregelung ab Veranlagung 2014
Künftig sind von der Bestimmung nur mehr folgende Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens erfasst:
- Grundstücke sowie
- Gold, Silber, Platin und Palladium, wenn sie nicht der unmittelbaren Weiterverarbeitung dienen.
Verlust drei Jahre verrechenbar
Im Falle des Entstehens eines Verlustes ist darauf zu achten, dass dieser nur innerhalb der nächsten drei Jahre gegen steuerliche Gewinne verrechnet werden kann. Nach Ablauf der 3-Jahresfrist geht der vorgetragene und nicht verrechnete Verlust unwiderruflich verloren.