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Überprüfung der UID Nummer bei Inlandsrechnungen

Eine aus umsatzsteuerlicher Sicht korrekte Rechnung muss gewissen Kriterien entsprechen. Unter anderem ist zum Beispiel die UID Nummer des Lieferanten ein wichtiges Rechnungsmerkmal.

Bis zum Wartungserlass 2013 musste die UID Nummer des Lieferanten bei Inlandsrechnungen vom Abnehmer nicht laufend überprüft werden. Doch aufgrund der ständigen Entscheidungspraxis des Unabhängigen Finanzsenats erfolgte eine Anpassung und dieser entscheidende Satz wurde aus der Randziffer 1539 der Umsatzsteuerrichtlinien gestrichen. Das bedeutet, dass ab sofort eine laufende Überprüfung der UID Nummer des Lieferanten zu erfolgen hat. Anderenfalls kann der Vorsteuerabzug verweigert werden.

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