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Machen Sie Ihr Unternehmen bis 31.1.2014 SEPA-fit!
Durch SEPA können künftig Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen einheitlich abgewickelt werden. Bei Ihrer unternehmensinternen Umstellung der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl auf die „Internationale Bankkontonummer (IBAN)“ und „internationale Bankleitzahl (BIC)“, die bis spätestens 31.1.2014 vollzogen sein muss, sollten Sie insbesondere die nachstehenden Punkte beachten:
- Teilen Sie Ihre eigene IBAN und Ihren eigenen BIC zeitgerecht Ihren Geschäftspartnern, Kunden, Mietern etc. mit und überprüfen Sie, ob Ihre Geschäftspartner bereits auf SEPA umgestellt haben.
- Nehmen Sie Ihre geänderten Kontodaten in Honorarnoten, Rechnungen, Briefpapier, Homepage und anderen relevanten Geschäftspapieren auf.
- Sprechen Sie mit Ihrem Software-Beauftragten über die Umstellung der Kontodaten in Ihrem Rechnungswesen und legen Sie einen entsprechenden Zeitplan fest. Analysieren Sie die Struktur Ihres heutigen Zahlungsverkehrs, um die Auswirkungen von SEPA genauer einschätzen zu können (z.B. Auflistung betroffener Softwareprodukte, Datenbanken oder Tabellen).
- Beachten Sie, dass die alten Erlagscheine nur noch bis 31.1.2014 verwendet werden können. Die neuen Vorlagen sind nicht nur optisch, sondern auch inhaltlich verändert (etwa im Bereich Zahlungsreferenz, Verwendungszweck). Stellen Sie daher auch Ihren Belegdruck rechtzeitig um, wenn Sie Zahlungsanweisungen selbst bedrucken.
- Für SEPA-Lastschriften ist die Creditor Identifikation (CID) ein notwendiger Bestandteil der erforderlichen „Kundenvereinbarung über die Einreichung von SEPA-Lastschriften“. Wenn Sie als Unternehmer noch keine CID besitzen, können Sie diese bei Ihrer Hausbank beantragen. Informationen sind auch auf der Website der Österreichischen Nationalbank zu finden.