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Künstler: Erleichterungen beim Zuschuss zur Sozialversicherung

Der maximale Beitragszuschuss von Künstlern zur Sozialversicherung wurde ab 1. Jänner 2013 um rund 10,39% erhöht, sodass dieser ab dem Kalenderjahr 2013 um € 162 auf € 1.722 pro Jahr steigt.

Seit 2001 sind alle selbstständig erwerbstätigen Künstlerinnen und Künstler in die Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) einbezogen. Um ihnen die Aufbringung der Sozialversicherungsbeiträge zu erleichtern, wurde gleichzeitig der Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) geschaffen. Aufgabe dieses Fonds ist die Leistung von Zuschüssen zu den Pensionsversicherungs-, Kranken- und Unfallversicherungsbeiträgen.

Zuschuss-Voraussetzungen

Um in den Genuss des Zuschusses zu kommen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Ausübung einer selbstständigen künstlerischen Tätigkeit. Künstler ist, wer in den Bereichen der bildenden Kunst, der darstellenden Kunst, der Musik, der Literatur, der Filmkunst oder in einer der zeitgenössischen Ausformungen der Bereiche der Kunst auf Grund seiner künstlerischen Befähigung im Rahmen einer künstlerischen Tätigkeit Werke der Kunst schafft. Das Gesetz verlangt das Vorliegen aller drei Voraussetzungen.
  • Vorliegen einer Pflichtversicherung nach dem GSVG aufgrund der künstlerischen Tätigkeit.
  • Antrag des Künstlers bei der Sozialversicherungsanstalt oder beim Künstler-Sozialversicherungsfonds (rückwirkend für vier Kalenderjahre möglich).
  • Einkünfte aus dieser Tätigkeit von mindestens  € 4.641,60 pro Jahr (Wert 2013).
  • Gesamtbetrag aller (auch nicht künstlerischen) Einkünfte laut dem jährlichen Einkommensteuerbescheid von nicht mehr als € 23.208 pro Jahr (Wert 2013).

Aktuelle Änderungen

Der maximale Beitragszuschuss wurde um 10,39% erhöht, sodass dieser ab dem Kalenderjahr 2013 um € 162 auf € 1.722 pro Jahr steigt. Mitte 2012 wurde im KSVF-Gesetz zudem die sogenannte „Pensionsklausel“ gestrichen, wodurch auch Künstler, die einerseits ein beitragspflichtiges Einkommen aus selbstständiger künstlerischer Tätigkeit erzielen und andererseits bereits einen Anspruch auf Alterspension erworben haben oder eine solche beziehen, den Zuschuss weiterhin erhalten können. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 2008.

Abgabe zur Finanzierung des Künstler-Sozialversicherungsfonds gesenkt

Die Mittel zur Finanzierung des Künstler-Sozialversicherungsfonds werden zum Großteil durch Abgaben, die beim Betrieb von Kabelnetzanlagen und dem Verkauf von Satellitenreceivern anfallen, aufgebracht. Diese Abgabe wurde mit Wirkung vom 1.1.2013 gesenkt:

  • Gewerbliche Kabelnetzbetreiber leisten nunmehr für jeden Empfangsberechtigten von Rundfunksendungen monatlich einen Beitrag von € 0,20 (bisher € 0,25).
  • Verkäufer und Vermieter von Satellitenreceivern und –decodern leisten (bei erstmaligem inländischem Inverkehrbringen des Geräts) eine Abgabe von € 6 je Gerät (bisher € 8,72).

 

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