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Gründungs-Technologiescheck für Jungunternehmer

Bei technologieorientierten Unternehmensgründungen spielt das Risiko des Marktumfelds, der Technologien und Finanzierungserfordernisse eine große Rolle. Durch den Gründungs-Technologie-Scheck in Höhe von einmalig € 1.000 soll Jungunternehmern der Zugang zu Beratungsleistungen im Bereich geistiges Eigentum und Technologie erleichtert werden.

Rasches Handeln zahlt sich hier aus: nur die ersten 1.000 Einreicher eines Förderantrags, der bis 31.12.2012 einlangt, erhalten den Zuschuss!

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Jungunternehmer und Unternehmen, die von Jungunternehmern geführt werden, wobei folgende Kriterien erfüllt sein müssen:

  1. Erstmalige wirtschaftliche selbstständige Tätigkeit: Der Unternehmer hat das Unternehmen längstens drei Jahre vor Einreichung des Förderantrags gegründet oder übernommen und betreibt es auf eigenen Namen und eigene Rechnung.
  2. Aufgabe jeder unselbstständigen Tätigkeit: Es sind keinerlei Nebenbeschäftigungen zulässig!
  3. Unternehmensstruktur: Das Unternehmen kann jede Rechtsform aufweisen, darf aber nur klein sein (< 50 Mitarbeiter, max. € 10 Mio. Umsatz oder max. € 10 Mio. Bilanzsumme) und muss seinen Sitz in Österreich haben. Es muss Mitglied der Wirtschafts- oder Architektenkammer sein.
Was wird gefördert?

Gefördert werden:
  • Kosten im Zusammenhang mit Marken- und Patentanmeldungen
  • innovations- und technologieorientierte Beratungskosten, zum Beispiel von Patentanwälten, von spezialisierten Intermediates (z.B. Impulszentren oder Technologieparks) oder von Mitgliedern der Expertengruppen „Innovation“ und „Technologietransfer“ der Fachgruppe Unternehmensberater und IT-Dienstleister der WKO (UBIT).
Achtung: Beratungskosten, die zeitlich vor Ausstellung der NeuFöG-Bestätigung und vor der Registrierung bei der Förderstelle (siehe unten) angefallen sind, werden nicht gefördert! Nicht förderbar sind auch rein wirtschaftsorientierte Beratungsleistungen, wie etwa eines Unternehmensberaters oder Wirtschaftstreuhänders sowie Kosten, die bereits Gegenstand eines anderen Förderprogramms waren.

Zwei Schritte zur Förderung

Mit der Abwicklung der Förderung wurde die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) betraut. Folgende Schritte sind zur Erlangung der Förderung notwendig:
  1. Registrierung auf der AWS-Internetplattform www.awsg.at/gruenderscheck
  2. Das daraufhin von der AWS per Mail übermittelte Förderungsansuchen ist vom Förderungswerber unterschrieben und samt diversen vorzulegenden Unterlagen (wie etwa Gewerbeschein oder Rechnungskopien) per Post an die AWS zu retournieren.

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