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Fruchtgenussrechtsablöse bei Privatpersonen
Wenn es nach dem Finanzministerium geht, dann soll eine entgeltliche Fruchtgenussrechtsablöse ab 2012 auch bei Privatpersonen immer steuerpflichtig sein.
Das Finanzministerium hat in einem so genannten „Wartungserlass“ festgehalten, dass ausnahmslos alle Fruchtgenussrechtsablösezahlungen ab 2012 als Mietzinsvorauszahlungen steuerpflichtig sind. Nach der bisherigen Praxis waren Fruchtgenussrechtsablösen im Privatvermögen außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei. Die nunmehrige Verwaltungsansicht ist somit eine Neuigkeit. Weitere Diskussionen zu diesem Thema sind damit vorprogrammiert.
Feststellung der Steuerfreiheit?
Geht es um hohe Steuernachzahlungen, könnte noch vor Abschluss der Fruchtgenussrechtsübertragung ein Feststellungsbescheid beantragt werden, in dem die Feststellung der Steuerfreiheit der Fruchtgenussrechtsübertragung erwünscht wird. Ein ablehnender Feststellungsbescheid oder ein die Steuernachzahlung infolge Fruchtgenussrechtsübertragung ausweisender Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid ist bis hin zum Verwaltungsgerichtshof anfechtbar. Ein solches Verfahren kann jedoch kostspielig sein. Gerne sprechen wir mit Ihnen über die Details.