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Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs-Gesetz

Als Dienstgeber können Sie bei der Erfassung Ihrer Arbeitnehmer einige Fehler machen. Dazu gehören etwa die

  • Einstufung in die falsche Beschäftigungsgruppe,
  • falsche oder fehlende Anrechnung von Vordienstzeiten,
  • falsche oder vergessene Vorrückung in die nächste Beschäftigungsgruppe,
  • Nichtberücksichtigung des Ausfallsprinzips bei Krankenstand, Urlaub oder Feiertag.
Worauf sollten Sie als Dienstgeber achten

Um nicht unverschuldet durch das neue Gesetz betroffen zu sein, ist gerade bei der Aufnahme neuer Dienstnehmer die korrekte Einstufung und die Erstellung eines Dienstvertrages erforderlich. Folgende Unterlagen sollten daher vorhanden oder angefordert worden sein:
  • Dienstvertrag bzw. Dienstzettel
  • Lehrabschlussprüfungszeugnis oder Maturazeugnis (schriftliche Aufforderung an die Dienstnehmer)
  • Versicherungsdatenauszug der Gebietskrankenkasse zur korrekten Berücksichtigung von Vordienstzeiten. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, einen Nachweis über die Vordienstzeiten bekannt zu geben. Der Arbeitgeber muss den Dienstnehmer allerdings ausdrücklich darauf hinweisen.

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