Das Wohnbaupaket bringt für 2025 attraktive, aber teils befristete steuerliche Vorteile. Entscheidend
ist
der Zeitpunkt der Umsetzung.
Der Öko-Zuschlag kann bei Wohngebäuden für thermisch-energetische Sanierungen und den Austausch von Heizsystemen geltend gemacht werden. Dieser Vorteil steht nur für Aufwendungen in den Jahren 2024 und 2025 zur Verfügung – ab 2026 entfällt er. Wer von dieser Steuerbegünstigung profitieren will, muss daher rechtzeitig handeln.
Zusätzlich ist eine beschleunigte Abschreibung vom Herstellungsaufwand möglich, wenn die Maßnahmen nach dem Umweltförderungsgesetz gefördert werden. Diese Begünstigung bleibt auch nach 2025 bestehen, setzt jedoch entsprechende Förderzusagen und eine saubere Dokumentation voraus.
Für Wohngebäude (Neubau), die im Zeitraum vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2026 fertiggestellt werden, gilt die erweiterte beschleunigte Abschreibung: Erfüllen diese Gebäude zumindest den Gebäudestandard „Bronze“, können in den ersten drei Jahren deutlich erhöhte Abschreibungssätzen steuerlich geltend gemacht werden.
Fazit:
Wenn Sie in nächster Zeit Bau-, Umbau oder Sanierungsmaßnahmen planen, dann setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung, um etwaige steuerliche Optimierungspotenziale zu prüfen. Aufgrund der gesetzlich festgelegten Befristungen lassen sich steuerliche Vorteile später möglicherweise nicht mehr realisieren lassen. Eine rechtzeitige Abstimmung ermöglicht die optimale Nutzung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.