Neuregelung zur Meldung von Krypto-Daten an das Finanzamt

Ab dem Steuerjahr 2026 sind Krypto-Plattformen dazu verpflichtet, die steuerliche Ansässigkeit ihrer
Nutzer zu erheben und relevante Nutzungsdaten an die nationale Finanzverwaltung zu übermitteln.

Bislang sind Transaktionen und Bestände von Kryptowährungen auf zentralisierten Krypto-Plattformen wie beispielsweise Binance, Bitpanda oder Coinbase weitgehend anonymisiert. Mit der Einführung des Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) auf OECD-Ebene und der neuen EU-Richtlinie DAC8 wird der internationale Austausch von Informationen über Kryptowerte (Kryptowährungen, NFTs u.ä.) ab dem Steuerjahr 2026 aber massiv ausgeweitet.

So sind Krypto-Plattformen in allen EU-Mitgliedsstaaten aber auch beispielsweise in Großbritannien oder der Schweiz künftig dazu verpflichtet, relevante Daten zu Transaktionen und Beständen an die zuständigen Steuerbehörden zu melden. Zwischen den einzelnen nationalen Steuerbehörden findet dann ein internationaler Datenaustausch statt. So soll Steuerhinterziehung verhindert und mehr Transparenz in diesem Bereich geschaffen werden.

Die Wahrscheinlichkeit, dass bisher nicht oder nicht korrekt erklärte Krypto-Einkünfte zukünftig vom Finanzamt entdeckt werden, steigt somit stark.

Verhinderung eines Finanzstrafverfahrens

Sollten Sie bislang Ihre Krypto-Einkünfte nicht ordnungsgemäß erklärt haben, empfehlen wir Ihnen eine freiwillige Selbstanzeige. Dadurch kann in vielen Fällen eine strafbefreiende Nachversteuerung erreicht werden. Ein Finanzstrafverfahren kann damit abgewehrt werden.

Beachten Sie: Auch wenn die erstmalige Übermittlung von Meldedaten durch die Plattformen voraussichtlich erst im Jahr 2027 für das Steuerjahr 2026 erfolgt, kann das Finanzamt diese Informationen auch zur Überprüfung vergangener Steuerjahre heranziehen.