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Geplante Ust-Senkung auf 5% - Vorabinformation für Gastronomen

Sehr geehrte Klienten,

es ist geplant, dass die Gastronomie ab 1.7.20 bis 31.12.20 für Speisen und alle Getränke
nur 5% Umsatzsteuer entrichten muss.

Unter diesem Link kommen Sie direkt zur Homepage des Finanzministeriums, wo alles genau beschrieben ist.

Bitte klären Sie ab, ob Ihre Registrierkasse den neuen Prozentsatz abrechnen kann.

Es bestehen keine Bedenken, wenn dieser Ausweis des ermäßigten Steuersatzes von 5 % durch eine entsprechende Textanmerkung auf dem Beleg erfolgt, oder eine händische Korrektur bzw. eine Korrektur mittels eines Stempels auf dem Beleg vorgenommen wird.

Auch durch diese Vorgehensweise können vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 alle gesetzlichen Anforderungen an die Belegerstellung nach der Registrierkassensicherheitsverordnung erfüllt werden.

Mustertext für Korrektur lt. Homepage des BMfF: „Nettobetrag und MwSt auf Bon mit 10% ungültig; korrekt 5 %“

Das Gesetz wird voraussichtlich erst am 2.7. im Bundesrat beschlossen und sollte trotzdem bereits ab 1.7. gelten.

 
Mit freundlichen Grüßen
Das Team Bischof-Fuchs

 

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