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UST/VST: "Sortenreines" Buchen in Ihrer Buchhaltung

Unseren Newslettern hängen wir diesmal noch folgendes Schreiben an. Es betrifft jene von Ihnen, die uns die Buchhaltungen anliefern, die auf anderen als BMD-Programmen erstellt worden sind.

Aus programmtechnischen Gründen bitten wir Sie, in Zukunft in Ihrer Buchhaltung bezogen auf die Umsatzsteuer und Vorsteuer „sortenrein“ zu buchen. Was ist mit „sortenrein“ gemeint?

Das bedeutet, dass im Aufwand z.B. nicht nur mehr ein Materialeinkaufskonto mit verschiedenen Steuercodes bebucht wird, sondern ein Materialeinkauf 20% VSt, Materialeinkauf ig.E. 20%, Materialeinkauf § 19/1d etc. angelegt und bebucht wird. Genauso ist eine exakte Trennung im Erlösbereich erforderlich.

Grund dafür ist, dass unser EDV-Programm für die Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung diverse Bemessungsgrundlagen benötigt und diese  nur gegeben sind, wenn für jeden Steuercode ein separates Konto existiert. Da wir die Saldenliste per 31.12. händisch eingeben, kann unser EDV-Programm keine richtigen Bemessungsgrundlagen auf gemischt bebuchten Konti erkennen. Das bedeutet für uns, wir müssen auf mühsamem Weg sämtliche Aufwendungen und Erträge sortenrein trennen. Dies ist oft sehr zeitaufwändig, erfordert unnötige Umbuchungen und ist zum Teil anhand von unvollständigen USt-Jahresverprobungen von Fremdprogrammen kaum möglich!

Wir bitten also, dies für 2017 und Folgejahre und vor dem Vorbeibringen der Buchhaltungen 2016 zu beachten!

 

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