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Abzugsfähigkeit von Zinsen und Lizenzgebühren an Niedrigsteuerländer

Seit dem 1.3.2014 ist die Möglichkeit, Steuern durch Zins- und Lizenzzahlungen an Niedrigsteuerländer zu sparen, erheblich eingeschränkt.

International agierende Konzerne geraten oft in Kritik, weil sie konzerninterne Finanzdienstleistungen oder Lizenzleistungen in ausländischen Konzerngesellschaften erbringen lassen, wodurch unter bestimmten Voraussetzungen die Gesamtsteuerbelastung des Konzerns erheblich reduziert werden kann.
Durch das Abgabenänderungsgesetz 2014 ist jedoch seit 1.3.2014 die Möglichkeit, steuersenkende Effekte durch entsprechende Gesellschaftsgründungen in Niedrigsteuerländern zu erzielen, erheblich eingeschränkt worden.

Nun sind Zinsen- und Lizenzaufwendungen, die an (ausländische) Konzerngesellschaften gezahlt werden, nur mehr dann als steuerliche Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn diese Leistungen bei der empfangenden (ausländischen) Konzerngesellschaft einer effektiven Besteuerung von mindestens 10% unterliegen. Mit dieser Maßnahme sollen steuersenkende Effekte durch Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer unterbunden werden.

Umstrukturierungsmaßnahmen prüfen
Zur Vermeidung von steuerlichen Nachteilen durch die neue Rechtslage sollte daher die Gestaltung der Konzernstruktur genau geplant und, sofern nunmehr ein Abzugsverbot droht, allfällige Umstrukturierungsmaßnahmen überlegt werden.

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